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   LG Düsseldorf, 26.08.2008 - 16 S 5/08   

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https://dejure.org/2008,22240
LG Düsseldorf, 26.08.2008 - 16 S 5/08 (https://dejure.org/2008,22240)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.08.2008 - 16 S 5/08 (https://dejure.org/2008,22240)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. August 2008 - 16 S 5/08 (https://dejure.org/2008,22240)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage auf Erklärung der Ungültigkeit eines Beschlusses der Wohnungseigentümer; Fristen für eine Anfechtungsklage nach Wohnungseigentumsrecht; Voraussetzungen für eine Rückwirkung einer Klagezustellung; Zurechenbarkeit von Verzögerungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.11.1985 - II ZR 236/84

    Unterbrechung der Verjährung bei Klagezustellung "demnächst"

    Auszug aus LG Düsseldorf, 26.08.2008 - 16 S 5/08
    Auch diesen hat die klagende Partei innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung einzuzahlen (BGH, Urteil vom 25.11.1985, Az. II ZR 236/84, NJW 1986, 1347, 1348).
  • BGH, 30.11.2006 - III ZB 23/06

    Wahrung der Frist zur Stellung eines Antrags auf Entschädigung für eine

    Auszug aus LG Düsseldorf, 26.08.2008 - 16 S 5/08
    Dagegen sind der Partei die Verzögerungen zuzurechnen, die sie oder ihr Prozessbevollmächtigter (§ 85 Abs. 2 ZPO) bei gewissenhafter Prozessführung hätte vermeiden können (BGH, Beschluss vom 30.11.2006, Az. III ZB 23/06).
  • BGH, 01.12.1993 - XII ZR 177/92

    Begriff der alsbaldigen Zustellung; Geringfügige Verzögerung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 26.08.2008 - 16 S 5/08
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes liegt eine erhebliche Verzögerung vor, sofern eine Partei die zur Vorbereitung der Klagezustellung ergangene Streitwertanfrage erst später als 14 Tage beantwortet (BGH, Urteil vom 01.12.1993, Az: XII ZR 177/92, NJW 1994, 1073 f.).
  • BGH, 24.05.2005 - IX ZR 135/04

    Begriff der Zustellung demnächst

    Auszug aus LG Düsseldorf, 26.08.2008 - 16 S 5/08
    Damit bleibt es dabei, dass Verspätungen von mehr als 14 Tagen nicht mehr als geringfügig angesehen werden können und sich damit zulasten der Kläger auswirken (BGH, Beschluss vom 24.05.2005, Az. IX ZR 135/04).
  • BGH, 24.09.2003 - IV ZR 448/02

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung und wegen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 26.08.2008 - 16 S 5/08
    Zudem muss festgehalten werden, dass der Bundesgerichtshof auch vor dem Hintergrund der insoweit im § 691 Abs. 2 ZPO festgeschriebenen Monatsfrist, die damit im Mahnverfahren für vergleichbare Situationen gilt, nicht von der Rechtsprechung zu § 167 ZPO abweicht und eine Verlängerung der 2-wöchigen Frist ablehnt (vgl. BGH, Beschluss vom 24.09.2003, Az. IV ZR 448/02).
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